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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Greding 2024

Roth · Bayern · 7.154 Einwohner

In Greding gilt 2024 ein Hebesatz von 320 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Bayern (358 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

320 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

320 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Greding

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 320 % 320 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 320 % 320 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Greding

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Greding (2024)320 %
Grundsteuer pro Jahr160,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)40,00 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Greding im Vergleich

Greding320 %
Roth (Ø)342 %
Bayern (Ø)358 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Kinding 6 km 360 %
Beilngries 9 km 360 %
Berching 9 km 310 %
Thalmässing 11 km 350 %
Kipfenberg 11 km 360 %
Titting 12 km 350 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Greding

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 320 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Bayern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Bayern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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