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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Göggingen 2024

Ostalbkreis · Baden-Württemberg · 2.545 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Göggingen 2024 einen Hebesatz von 370 Prozent an. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (371 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

370 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

360 %

Land- und Forstwirtschaft

Göggingen in Zahlen

Einwohner

2.545

Stand 31.12.2024

Fläche

11,4 km²

Gemeindegebiet

Dichte

224

Einwohner je km²

Postleitzahl

73571

Ostalbkreis

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Göggingen

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 360 % 370 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 360 % 370 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Göggingen

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Göggingen (2024)370 %
Grundsteuer pro Jahr185,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)46,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Göggingen im Vergleich

Göggingen370 %
Ostalbkreis (Ø)395 %
Baden-Württemberg (Ø)371 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Göggingen höher als in 49 Prozent der 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Leinzell 2 km 590 %
Schechingen 3 km 390 %
Eschach 3 km 380 %
Iggingen 4 km 400 %
Obergröningen 4 km 390 %
Täferrot 4 km 400 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Göggingen

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 370 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 370 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Baden-Württemberg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Baden-Württemberg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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