Grundsteuer in Gera 2025
Für die Grundsteuer B setzt Gera 2025 einen Hebesatz von 600 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Thüringen (399 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.
Grundsteuer B · 2025
600 %
= unverändert
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik – Hebesätze der Gemeinden (Gera A 320, B 600); Stadt Gera bestätigt: Hebesätze 2025 unverändert (gera.de-Meldung zur Hebesatzsatzung, Stadtratsbeschluss 13.11.2024)
Grundsteuer A · 2025
320 %
Land- und Forstwirtschaft
Hebesatz-Verlauf in Gera
| Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2025 | 320 % | 600 % | Thüringer Landesamt für Statistik – Hebesätze der Gemeinden (Gera A 320, B 600); Stadt Gera bestätigt: Hebesätze 2025 unverändert (gera.de-Meldung zur Hebesatzsatzung, Stadtratsbeschluss 13.11.2024) |
| 2024 | 320 % | 600 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024 |
| 2023 | 320 % | 600 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023 |
So viel Grundsteuer zahlen Sie in Gera
Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:
| Grundsteuermessbetrag (Beispiel) | 50,00 € |
| Hebesatz Grundsteuer B Gera (2025) | 600 % |
| Grundsteuer pro Jahr | 300,00 € |
| Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) | 75,00 € |
Gera im Vergleich
Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).
Nachbargemeinden
Lage
Häufige Fragen zur Grundsteuer in Gera
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 600 Prozent (Stand 2025). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.
Der Hebesatz B ist unverändert bei 600 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.
In Thüringen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Thüringen.
Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.