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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Georgsdorf 2024

Grafschaft Bentheim · Niedersachsen · 1.266 Einwohner

In Georgsdorf gilt 2024 ein Hebesatz von 370 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (420 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

370 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

345 %

Land- und Forstwirtschaft

Georgsdorf in Zahlen

Einwohner

1.266

Stand 31.12.2024

Fläche

19,3 km²

Gemeindegebiet

Dichte

66

Einwohner je km²

Postleitzahl

49828

Grafschaft Bentheim

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Georgsdorf

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 345 % 370 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 345 % 370 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Georgsdorf

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Georgsdorf (2024)370 %
Grundsteuer pro Jahr185,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)46,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Georgsdorf im Vergleich

Georgsdorf370 %
Grafschaft Bentheim (Ø)368 %
Niedersachsen (Ø)420 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Georgsdorf höher als in 22 Prozent der 941 Gemeinden in Niedersachsen mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Osterwald 3 km 350 %
Wietmarschen 7 km 350 %
Twist 7 km 350 %
Esche 8 km 370 %
Hoogstede 8 km 355 %
Ringe 11 km 355 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Georgsdorf

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 370 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 370 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Niedersachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Niedersachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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