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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Geiselhöring 2024

Straubing-Bogen · Bayern · 6.964 Einwohner

In Geiselhöring gilt 2024 ein Hebesatz von 340 Prozent für die Grundsteuer B. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Bayern (358 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

340 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

340 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Geiselhöring

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 340 % 340 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 340 % 340 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Geiselhöring

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Geiselhöring (2024)340 %
Grundsteuer pro Jahr170,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)42,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Geiselhöring im Vergleich

Geiselhöring340 %
Straubing-Bogen (Ø)351 %
Bayern (Ø)358 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Perkam 5 km 350 %
Laberweinting 6 km 360 %
Sünching 7 km 310 %
Mötzing 8 km 310 %
Aufhausen 10 km 310 %
Feldkirchen 10 km 350 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Geiselhöring

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 340 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 340 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Bayern gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Bayern.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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