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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog 2024

Nordfriesland · Schleswig-Holstein · 163 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog beträgt 2024 130 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (355 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

130 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

120 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 120 % 130 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 120 % 130 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog (2024)130 %
Grundsteuer pro Jahr65,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)16,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog im Vergleich

Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog130 %
Nordfriesland (Ø)366 %
Schleswig-Holstein (Ø)355 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Klanxbüll 3 km 330 %
Rodenäs 5 km 390 %
Neukirchen 7 km 390 %
Emmelsbüll-Horsbüll 7 km 250 %
Galmsbüll 12 km 120 %
Aventoft 13 km 425 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 130 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 130 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Schleswig-Holstein gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Schleswig-Holstein.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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