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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Fohren-Linden 2024

Birkenfeld · Rheinland-Pfalz · 308 Einwohner

In Fohren-Linden gilt 2024 ein Hebesatz von 100 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (474 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

100 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

285 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Fohren-Linden

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 285 % 100 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 285 % 100 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Fohren-Linden

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Fohren-Linden (2024)100 %
Grundsteuer pro Jahr50,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)12,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Fohren-Linden im Vergleich

Fohren-Linden100 %
Birkenfeld (Ø)447 %
Rheinland-Pfalz (Ø)474 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Berschweiler bei Baumholder 1 km 465 %
Mettweiler 2 km 465 %
Rohrbach 3 km 465 %
Berglangenbach 3 km 465 %
Eckersweiler 3 km 365 %
Ruschberg 4 km 465 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Fohren-Linden

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 100 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 100 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Rheinland-Pfalz gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Rheinland-Pfalz.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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