Zum Inhalt springen
Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Fintel 2024

Rotenburg (Wümme) · Niedersachsen · 3.082 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Fintel 2024 einen Hebesatz von 550 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Niedersachsen (420 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

550 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

550 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Fintel

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 550 % 550 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 550 % 550 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Fintel

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Fintel (2024)550 %
Grundsteuer pro Jahr275,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)68,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Fintel im Vergleich

Fintel550 %
Rotenburg (Wümme) (Ø)426 %
Niedersachsen (Ø)420 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Vahlde 3 km 550 %
Königsmoor 7 km 460 %
Lauenbrück 8 km 550 %
Otter 9 km 430 %
Stemmen 10 km 550 %
Schneverdingen 10 km 465 %

Lage

Karte wird geladen …

Häufige Fragen zur Grundsteuer in Fintel

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 550 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 550 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Niedersachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Niedersachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

Weiterlesen

Unabhängig & kostenlos · Amtliche Quellen (Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024) · Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026 · Keine Steuerberatung · Methodik & Quellen · Stimmt eine Zahl nicht? Sagen Sie es uns