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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Fintel 2024

Rotenburg (Wümme) · Niedersachsen · 3.082 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Fintel 2024 einen Hebesatz von 550 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Niedersachsen (420 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

550 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

550 %

Land- und Forstwirtschaft

Fintel in Zahlen

Einwohner

3.082

Stand 31.12.2024

Fläche

36,1 km²

Gemeindegebiet

Dichte

85

Einwohner je km²

Postleitzahl

27389

Rotenburg (Wümme)

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Fintel

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 550 % 550 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 550 % 550 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Fintel

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Fintel (2024)550 %
Grundsteuer pro Jahr275,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)68,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Fintel im Vergleich

Fintel550 %
Rotenburg (Wümme) (Ø)426 %
Niedersachsen (Ø)420 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Fintel höher als in 94 Prozent der 941 Gemeinden in Niedersachsen mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Vahlde 3 km 550 %
Königsmoor 7 km 460 %
Lauenbrück 8 km 550 %
Otter 9 km 430 %
Stemmen 10 km 550 %
Schneverdingen 10 km 465 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Fintel

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 550 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 550 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Niedersachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Niedersachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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