Grundsteuer in Fernwald 2024
Der Hebesatz der Grundsteuer B in Fernwald beträgt 2024 470 Prozent. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Hessen (546 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.
Grundsteuer B · 2024
470 %
= unverändert
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
Grundsteuer A · 2024
410 %
Land- und Forstwirtschaft
Fernwald in Zahlen
Einwohner
7.109
Stand 31.12.2024
Fläche
21,6 km²
Gemeindegebiet
Dichte
330
Einwohner je km²
Postleitzahl
35463
Gießen
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).
Hebesatz-Verlauf in Fernwald
| Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2024 | 410 % | 470 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024 |
| 2023 | 410 % | 470 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023 |
So viel Grundsteuer zahlen Sie in Fernwald
Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:
| Grundsteuermessbetrag (Beispiel) | 50,00 € |
| Hebesatz Grundsteuer B Fernwald (2024) | 470 % |
| Grundsteuer pro Jahr | 235,00 € |
| Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) | 58,75 € |
Fernwald im Vergleich
Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Fernwald höher als in 36 Prozent der 421 Gemeinden in Hessen mit bestätigtem Wert.
Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).
Nachbargemeinden
Lage
Häufige Fragen zur Grundsteuer in Fernwald
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 470 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.
Der Hebesatz B ist unverändert bei 470 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.
In Hessen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Hessen.
Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.