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Grundsteuer berechnen
Amtliche Daten, redaktionell geprüft Kostenlos, ohne Anmeldung 13.056 Gemeinden, jede mit eigener Seite Unabhängig, keine Steuerberatung

Grundsteuer in Eulenberg 2024

Altenkirchen (Westerwald) · Rheinland-Pfalz · 52 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Eulenberg 2024 einen Hebesatz von 535 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (474 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

535 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

400 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Eulenberg

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 400 % 535 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 400 % 535 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Eulenberg

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Eulenberg (2024)535 %
Grundsteuer pro Jahr267,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)66,88 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Eulenberg im Vergleich

Eulenberg535 %
Altenkirchen (Westerwald) (Ø)497 %
Rheinland-Pfalz (Ø)474 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Peterslahr 1 km 535 %
Burglahr 2 km 480 %
Niedersteinebach 2 km 650 %
Obersteinebach 2 km 500 %
Bürdenbach 3 km 480 %
Breitscheid 4 km 465 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Eulenberg

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 535 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 535 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Rheinland-Pfalz gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Rheinland-Pfalz.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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