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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Eppingen 2024

Heilbronn · Baden-Württemberg · 22.666 Einwohner

In Eppingen gilt 2024 ein Hebesatz von 385 Prozent für die Grundsteuer B. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (371 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

385 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

410 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Eppingen

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 410 % 385 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 410 % 385 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Eppingen

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Eppingen (2024)385 %
Grundsteuer pro Jahr192,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)48,13 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Eppingen im Vergleich

Eppingen385 %
Heilbronn (Ø)386 %
Baden-Württemberg (Ø)371 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Sulzfeld 5 km 410 %
Gemmingen 6 km 390 %
Ittlingen 6 km 380 %
Zaisenhausen 8 km 350 %
Kürnbach 8 km 370 %
Zaberfeld 9 km 380 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Eppingen

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 385 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 385 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Baden-Württemberg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Baden-Württemberg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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