Grundsteuer in Emden 2024
In Emden gilt 2024 ein Hebesatz von 480 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Niedersachsen (420 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.
Grundsteuer B · 2024
480 %
= unverändert
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
Grundsteuer A · 2024
400 %
Land- und Forstwirtschaft
Emden in Zahlen
Einwohner
49.202
Stand 31.12.2024
Fläche
112,3 km²
Gemeindegebiet
Dichte
438
Einwohner je km²
Postleitzahl
26721
Emden, Stadt
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).
Hebesatz-Verlauf in Emden
| Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2024 | 400 % | 480 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024 |
| 2023 | 400 % | 480 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023 |
So viel Grundsteuer zahlen Sie in Emden
Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:
| Grundsteuermessbetrag (Beispiel) | 50,00 € |
| Hebesatz Grundsteuer B Emden (2024) | 480 % |
| Grundsteuer pro Jahr | 240,00 € |
| Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) | 60,00 € |
Emden im Vergleich
Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Emden höher als in 83 Prozent der 941 Gemeinden in Niedersachsen mit bestätigtem Wert.
Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).
Nachbargemeinden
Lage
Häufige Fragen zur Grundsteuer in Emden
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 480 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.
Der Hebesatz B ist unverändert bei 480 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.
In Niedersachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Niedersachsen.
Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.