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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Eilsleben 2024

Börde · Sachsen-Anhalt · 3.546 Einwohner

In Eilsleben gilt 2024 ein Hebesatz von 350 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (396 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

350 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

350 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Eilsleben

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 350 % 350 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 350 % 350 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Eilsleben

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Eilsleben (2024)350 %
Grundsteuer pro Jahr175,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)43,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Eilsleben im Vergleich

Eilsleben350 %
Börde (Ø)393 %
Sachsen-Anhalt (Ø)396 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Ummendorf 2 km 355 %
Wefensleben 5 km 370 %
Völpke 8 km 400 %
Erxleben 8 km 380 %
Ingersleben 9 km 350 %
Sommersdorf 9 km 400 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Eilsleben

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 350 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Sachsen-Anhalt gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen-Anhalt.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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