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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Döbern 2024

Spree-Neiße · Brandenburg · 3.066 Einwohner

Für die Grundsteuer B setzt Döbern 2024 einen Hebesatz von 430 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Brandenburg (392 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

430 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

366 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Döbern

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 366 % 430 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 366 % 430 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Döbern

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Döbern (2024)430 %
Grundsteuer pro Jahr215,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)53,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Döbern im Vergleich

Döbern430 %
Spree-Neiße (Ø)390 %
Brandenburg (Ø)392 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Felixsee 2 km 420 %
Neiße-Malxetal 3 km 374 %
Tschernitz 5 km 430 %
Groß Düben 6 km 435 %
Jämlitz-Klein Düben 7 km 380 %
Wiesengrund 8 km 385 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Döbern

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 430 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 430 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Brandenburg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Brandenburg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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