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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Delitzsch 2024

Nordsachsen · Sachsen · 25.895 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Delitzsch beträgt 2024 450 Prozent. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Sachsen (430 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

450 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

307 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Delitzsch

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 307 % 450 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 307 % 450 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Delitzsch

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Delitzsch (2024)450 %
Grundsteuer pro Jahr225,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)56,25 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Delitzsch im Vergleich

Delitzsch450 %
Nordsachsen (Ø)420 %
Sachsen (Ø)430 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Sandersdorf-Brehna 9 km 380 %
Rackwitz 10 km 425 %
Krostitz 11 km 435 %
Wiedemar 11 km 385 %
Bitterfeld-Wolfen 11 km 390 %
Schönwölkau 12 km 430 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Delitzsch

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 450 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Sachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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