Grundsteuer in Cottbus 2025
In Cottbus ist die Grundsteuer B zuletzt gestiegen: Der Hebesatz beträgt 2025 540 Prozent, ein Plus von 40 Punkten. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Brandenburg (392 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.
Grundsteuer B · 2025
540 %
▲ +40 Punkte gegenüber Vorwert
Quelle: Stadt Cottbus/Chóśebuz – Umsetzung der Grundsteuerreform (SVV-Beschluss 26.02.2025: A 420 %, B 540 %)
Grundsteuer A · 2025
420 %
▲ +20 Punkte gegenüber Vorwert
Land- und Forstwirtschaft
Hebesatz-Verlauf in Cottbus
| Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Quelle |
|---|---|---|---|
| 2025 | 420 % | 540 % | Stadt Cottbus/Chóśebuz – Umsetzung der Grundsteuerreform (SVV-Beschluss 26.02.2025: A 420 %, B 540 %) |
| 2024 | 400 % | 500 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024 |
| 2023 | 400 % | 500 % | Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023 |
Achtung
Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass genau Ihr Betrag im gleichen Maß steigt. Prüfen Sie Ihren Bescheid, und lesen Sie was Sie bei einer Erhöhung tun können.
So viel Grundsteuer zahlen Sie in Cottbus
Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:
| Grundsteuermessbetrag (Beispiel) | 50,00 € |
| Hebesatz Grundsteuer B Cottbus (2025) | 540 % |
| Grundsteuer pro Jahr | 270,00 € |
| Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) | 67,50 € |
Cottbus im Vergleich
Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).
Nachbargemeinden
Lage
Häufige Fragen zur Grundsteuer in Cottbus
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 540 Prozent (Stand 2025). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.
Ja. Der Hebesatz B ist gegenüber dem vorherigen Stand um 40 Punkte auf 540 Prozent gestiegen. Ob Ihr persönlicher Betrag steigt, hängt zusätzlich von Ihrem Grundsteuerwert ab.
In Brandenburg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Brandenburg.
Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.