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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Bucha 2024

Saale-Holzland-Kreis · Thüringen · 1.160 Einwohner

Der Hebesatz der Grundsteuer B in Bucha beträgt 2024 404 Prozent. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Thüringen (399 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

404 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

300 %

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Bucha

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 300 % 404 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 300 % 404 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Bucha

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Bucha (2024)404 %
Grundsteuer pro Jahr202,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)50,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Bucha im Vergleich

Bucha404 %
Saale-Holzland-Kreis (Ø)399 %
Thüringen (Ø)399 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Milda 5 km 389 %
Döbritschen 5 km 405 %
Magdala 5 km 404 %
Altenberga 6 km 389 %
Großschwabhausen 6 km 360 %
Rothenstein 7 km 435 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Bucha

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 404 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 404 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Thüringen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Thüringen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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