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Grundsteuer berechnen

Grundsteuer in Borchen 2024

Paderborn · Nordrhein-Westfalen · 13.721 Einwohner

In Borchen ist die Grundsteuer B zuletzt gestiegen: Der Hebesatz beträgt 2024 501 Prozent, ein Plus von 58 Punkten. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (619 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

501 %

▲ +58 Punkte gegenüber Vorwert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

259 %

▲ +36 Punkte gegenüber Vorwert

Land- und Forstwirtschaft

Hebesatz-Verlauf in Borchen

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 259 % 501 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 223 % 443 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

Achtung

Ein höherer Hebesatz heißt nicht automatisch, dass genau Ihr Betrag im gleichen Maß steigt. Prüfen Sie Ihren Bescheid, und lesen Sie was Sie bei einer Erhöhung tun können.

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Borchen

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Borchen (2024)501 %
Grundsteuer pro Jahr250,50 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)62,63 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Borchen im Vergleich

Borchen501 %
Paderborn (Ø)501 %
Nordrhein-Westfalen (Ø)619 %
Deutschland (Ø)417 %

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Paderborn 6 km 579 %
Salzkotten 8 km 501 %
Lichtenau 13 km 501 %
Bad Lippspringe 14 km 501 %
Geseke 15 km 590 %
Delbrück 15 km 501 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Borchen

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 501 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Ja. Der Hebesatz B ist gegenüber dem vorherigen Stand um 58 Punkte auf 501 Prozent gestiegen. Ob Ihr persönlicher Betrag steigt, hängt zusätzlich von Ihrem Grundsteuerwert ab.

In Nordrhein-Westfalen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Nordrhein-Westfalen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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