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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Bösenbrunn 2024

Vogtlandkreis · Sachsen · 1.054 Einwohner

In Bösenbrunn gilt 2024 ein Hebesatz von 430 Prozent für die Grundsteuer B. Das entspricht etwa dem Durchschnitt von Sachsen (430 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

430 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

320 %

Land- und Forstwirtschaft

Bösenbrunn in Zahlen

Einwohner

1.054

Stand 31.12.2024

Fläche

34,2 km²

Gemeindegebiet

Dichte

31

Einwohner je km²

Postleitzahl

08606

Vogtlandkreis

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Bösenbrunn

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 320 % 430 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 320 % 430 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Bösenbrunn

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Bösenbrunn (2024)430 %
Grundsteuer pro Jahr215,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)53,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Bösenbrunn im Vergleich

Bösenbrunn430 %
Vogtlandkreis (Ø)429 %
Sachsen (Ø)430 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Bösenbrunn höher als in 56 Prozent der 418 Gemeinden in Sachsen mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Triebel 3 km 400 %
Oelsnitz 6 km 430 %
Weischlitz 6 km 420 %
Eichigt 7 km 405 %
Trogen 11 km 350 %
Regnitzlosau 11 km 380 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Bösenbrunn

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 430 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 430 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Sachsen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Sachsen.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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