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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Bettenfeld 2024

Bernkastel-Wittlich · Rheinland-Pfalz · 679 Einwohner

In Bettenfeld gilt 2024 ein Hebesatz von 388 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (474 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

388 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

334 %

Land- und Forstwirtschaft

Bettenfeld in Zahlen

Einwohner

679

Stand 31.12.2024

Fläche

17,3 km²

Gemeindegebiet

Dichte

39

Einwohner je km²

Postleitzahl

54533

Bernkastel-Wittlich

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Bettenfeld

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 334 % 388 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 334 % 388 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Bettenfeld

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Bettenfeld (2024)388 %
Grundsteuer pro Jahr194,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)48,50 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Bettenfeld im Vergleich

Bettenfeld388 %
Bernkastel-Wittlich (Ø)448 %
Rheinland-Pfalz (Ø)474 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Bettenfeld höher als in 7 Prozent der 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Meerfeld 1 km 388 %
Deudesfeld 3 km 600 %
Manderscheid 4 km 465 %
Bleckhausen 5 km 465 %
Schutz 5 km 471 %
Eisenschmitt 6 km 365 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Bettenfeld

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 388 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 388 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Rheinland-Pfalz gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Rheinland-Pfalz.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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