Grundsteuer in Berga-Wünschendorf 2024
Für die Grundsteuer B setzt Berga-Wünschendorf 2024 einen Hebesatz von 426 Prozent an. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Thüringen (399 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.
Grundsteuer B · 2024
426 %
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
Grundsteuer A · 2024
324 %
Land- und Forstwirtschaft
Berga-Wünschendorf in Zahlen
Einwohner
5.840
Stand 31.12.2024
Fläche
63,0 km²
Gemeindegebiet
Dichte
93
Einwohner je km²
Postleitzahl
07980
Greiz
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).
So viel Grundsteuer zahlen Sie in Berga-Wünschendorf
Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:
| Grundsteuermessbetrag (Beispiel) | 50,00 € |
| Hebesatz Grundsteuer B Berga-Wünschendorf (2024) | 426 % |
| Grundsteuer pro Jahr | 213,00 € |
| Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) | 53,25 € |
Berga-Wünschendorf im Vergleich
Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Berga-Wünschendorf höher als in 90 Prozent der 620 Gemeinden in Thüringen mit bestätigtem Wert.
Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).
Nachbargemeinden
| Gemeinde | Entfernung | Hebesatz B |
|---|---|---|
| Endschütz | 4 km | 405 % |
| Gauern | 5 km | 421 % |
| Teichwitz | 6 km | 405 % |
| Seelingstädt | 6 km | 389 % |
| Linda b. Weida | 6 km | 421 % |
| Braunichswalde | 7 km | 405 % |
Lage
Häufige Fragen zur Grundsteuer in Berga-Wünschendorf
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 426 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.
Für einen Vergleich liegen uns noch nicht genug Jahreswerte vor. Die Tabelle auf dieser Seite zeigt alle bestätigten Stände.
In Thüringen gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Thüringen.
Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.