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Grundsteuer berechnen
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Grundsteuer in Asperg 2024

Ludwigsburg · Baden-Württemberg · 13.650 Einwohner

In Asperg gilt 2024 ein Hebesatz von 430 Prozent für die Grundsteuer B. Damit liegt die Gemeinde über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (371 Prozent). Auf dieser Seite sehen Sie den Verlauf, den Vergleich mit den Nachbargemeinden und berechnen Ihren Betrag.

Grundsteuer B · 2024

430 %

= unverändert

Quelle: Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024

Grundsteuer A · 2024

380 %

Land- und Forstwirtschaft

Asperg in Zahlen

Einwohner

13.650

Stand 31.12.2024

Fläche

5,8 km²

Gemeindegebiet

Dichte

2.353

Einwohner je km²

Postleitzahl

71679

Ludwigsburg

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis GV-ISys (Gebietsstand 30.06.2026).

Hebesatz-Verlauf in Asperg

JahrGrundsteuer AGrundsteuer BQuelle
2024 380 % 430 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2024
2023 380 % 430 % Regionaldatenbank Deutschland (71231-03-01-5), Stand 31.12.2023

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Asperg

Die Formel ist überall gleich: Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Ein Beispiel mit einem Messbetrag von 50 Euro:

Grundsteuermessbetrag (Beispiel)50,00 €
Hebesatz Grundsteuer B Asperg (2024)430 %
Grundsteuer pro Jahr215,00 €
Pro Quartal (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.)53,75 €

Mit Ihrem Messbetrag rechnen

Asperg im Vergleich

Asperg430 %
Ludwigsburg (Ø)400 %
Baden-Württemberg (Ø)371 %
Deutschland (Ø)417 %

Damit liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in Asperg höher als in 87 Prozent der 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg mit bestätigtem Wert.

Durchschnitte: ungewichtetes Mittel der Hebesätze Grundsteuer B (neuester amtlicher Stand je Gemeinde).

Nachbargemeinden

GemeindeEntfernungHebesatz B
Tamm 2 km 460 %
Möglingen 2 km 385 %
Markgröningen 4 km 450 %
Ludwigsburg 4 km 262 %
Bietigheim-Bissingen 5 km 375 %
Freiberg am Neckar 5 km 445 %

Lage

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Häufige Fragen zur Grundsteuer in Asperg

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 430 Prozent (Stand 2024). Ihren persönlichen Jahresbetrag berechnen Sie, indem Sie Ihren Grundsteuermessbetrag mit diesem Hebesatz multiplizieren. Der Grundsteuer-Rechner übernimmt das für Sie.

Der Hebesatz B ist unverändert bei 430 Prozent geblieben. Ihr persönlicher Betrag kann sich trotzdem ändern, wenn sich Ihr Grundsteuerwert geändert hat.

In Baden-Württemberg gilt: Bemessungsgrundlage mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, dieser mal Hebesatz der Gemeinde ergibt Ihre Grundsteuer. Die Details zum Modell Ihres Bundeslandes finden Sie auf unserer Seite zur Berechnung in Baden-Württemberg.

Bundesweit in vier Raten: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.

Gegen Grundsteuerwert- und Messbescheid beim zuständigen Finanzamt, innerhalb eines Monats. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richtet sich der Widerspruch an die Gemeindeverwaltung. Unser kostenloser Musterschreiben-Generator hilft bei der Formulierung.

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