Methodik und Quellen: so entstehen unsere Hebesatz-Daten
Die Hebesätze auf meinegrundsteuer.de stammen aus der Regionaldatenbank Deutschland (Tabelle 71231-03-01-5), dem Gemeindeverzeichnis GV-ISys von Destatis sowie aus geprüften Haushaltssatzungen und offiziellen Stadtquellen für 2025 und 2026. Jeder einzeln geprüfte Wert trägt eine Quellenangabe. Die Daten werden einmal jährlich komplett und bei größeren Städten laufend aktualisiert.
Unsere Datenquellen
Alle Hebesätze und Gemeindedaten auf meinegrundsteuer.de stammen aus drei Quellgruppen. Für alle gilt derselbe Grundsatz: Wir übernehmen einen Wert nur, wenn seine Herkunft nachvollziehbar ist. Was wir nicht belegen können, veröffentlichen wir nicht.
Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 71231-03-01-5
Die Basis bildet die Tabelle 71231-03-01-5 (Hebesätze der Realsteuern) der Regionaldatenbank Deutschland, dem gemeinsamen Statistikportal von Bund und Ländern. Sie enthält die von den Gemeinden gemeldeten Hebesätze für alle Gemeinden in Deutschland als Jahresstände. Aus dieser Quelle übernehmen wir die flächendeckenden Werte, jeweils mit Angabe des Erhebungsjahres.
Gemeindeverzeichnis GV-ISys von Destatis
Einwohnerzahlen, geografische Koordinaten und die Zuordnung der Gemeinden zu Ländern und Kreisen stammen aus dem Gemeindeverzeichnis-Informationssystem GV-ISys des Statistischen Bundesamtes. Diese Daten steuern unter anderem die Suche im Hebesatz-Finder und die Darstellung auf der Hebesatz-Karte.
Geprüfte Werte für 2025 und 2026
Die amtliche Statistik erscheint mit zeitlichem Verzug. Für die Jahre 2025 und 2026 prüfen wir deshalb zusätzlich Haushaltssatzungen, amtliche Bekanntmachungen und andere offizielle Quellen der Städte sowie Übersichten der Industrie- und Handelskammern (DIHK). Jeder auf diesem Weg geprüfte Wert erhält eine eigene Quellen-URL, die auf der jeweiligen Gemeindeseite hinterlegt ist. Sie können also bei jedem geprüften Wert nachvollziehen, woher er stammt.
Wie oft wir aktualisieren
Wir arbeiten mit zwei Rhythmen. Einmal jährlich gleichen wir den gesamten Datenbestand mit der neuesten Ausgabe der Regionaldatenbank ab. Dabei werden alle Gemeinden auf den aktuellsten amtlichen Jahresstand gebracht.
Zusätzlich prüfen wir die größten Städte laufend einzeln nach, vor allem rund um Haushaltsberatungen im Herbst und Winter, wenn viele Gemeinden über ihre Hebesätze entscheiden. Angekündigte oder beschlossene Änderungen arbeiten wir zeitnah ein. Einen Überblick über die aktuelle Entwicklung gibt die Seite zur Grundsteuer-Erhöhung 2026.
Was „Zuletzt geprüft am“ bedeutet
Viele Datenseiten tragen den Vermerk „Zuletzt geprüft am“. Dieses Datum setzen wir nur, wenn die Redaktion den Wert tatsächlich gegen eine Quelle geprüft hat. Es wird nicht automatisch hochgezählt und ändert sich nicht bei rein technischen Anpassungen der Seite. Ein älteres Prüfdatum bedeutet daher nicht, dass die Seite vernachlässigt wird. Es bedeutet nur, dass seit diesem Tag keine erneute inhaltliche Kontrolle stattgefunden hat.
Grenzen der Daten
- Schätzungen sind Orientierungswerte. Wo unsere Rechner, etwa der Grundsteuer-Rechner, eine Schätzung oder Spanne ausgeben, ersetzt das keinen Bescheid. Maßgeblich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.
- Gesplittete Hebesätze. Manche Gemeinden erheben mehrere Sätze, etwa einen eigenen Satz für baureife Grundstücke (Grundsteuer C) oder nach der Reform differenzierte Sätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Solche Sonderfälle lassen sich in einer Übersicht nur verkürzt abbilden. Details nennt die jeweilige Gemeinde.
- Veraltete Werte sind möglich. Gemeinden können Hebesätze unterjährig ändern, teils rückwirkend zum Jahresbeginn. Zwischen dem Beschluss einer Gemeinde und unserer nächsten Prüfung kann Zeit vergehen.
Achtung
Treffen Sie Zahlungs- oder Einspruchsentscheidungen nie allein auf Basis unserer Daten. Verbindlich ist ausschließlich der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde beziehungsweise der Bescheid Ihres Finanzamts.
Fehler melden
Wenn Sie einen falschen oder veralteten Wert entdecken, freuen wir uns über eine Nachricht über die Kontaktseite. Am schnellsten können wir prüfen, wenn Sie die Gemeinde, das betroffene Jahr, den aus Ihrer Sicht richtigen Wert und möglichst eine Quelle nennen, zum Beispiel den Link zur Haushaltssatzung oder zur amtlichen Bekanntmachung. Jeder Hinweis wird redaktionell geprüft. Bestätigt sich der Fehler, korrigieren wir den Wert und setzen ein neues Prüfdatum.
Häufige Fragen
Aus drei Quellgruppen: der Tabelle 71231-03-01-5 der Regionaldatenbank Deutschland mit den Jahresständen aller Gemeinden, dem Gemeindeverzeichnis GV-ISys von Destatis für Einwohnerzahlen und Koordinaten sowie einzeln geprüften Haushaltssatzungen, amtlichen Bekanntmachungen und DIHK-Übersichten für die Jahre 2025 und 2026. Einzeln geprüfte Werte tragen eine eigene Quellen-URL.
Der Gesamtbestand wird einmal jährlich mit der Regionaldatenbank abgeglichen. Größere Städte prüfen wir zusätzlich laufend einzeln nach, vor allem rund um die Haushaltsberatungen der Gemeinden. Trotzdem sind veraltete Werte möglich, weil Gemeinden ihre Hebesätze auch unterjährig und teils rückwirkend ändern können. Das Prüfdatum auf der Seite zeigt den Stand der letzten Kontrolle.
Das Datum wird nur gesetzt, wenn die Redaktion einen Wert tatsächlich gegen eine Quelle geprüft hat. Es zählt nicht automatisch hoch und ändert sich nicht bei technischen Anpassungen. Ein älteres Prüfdatum heißt also nur, dass seitdem keine erneute inhaltliche Kontrolle stattgefunden hat, nicht, dass der Wert falsch ist.
Über die Kontaktseite per E-Mail. Nennen Sie die Gemeinde, das betroffene Jahr und den aus Ihrer Sicht richtigen Wert, idealerweise mit einer Quelle wie dem Link zur Haushaltssatzung oder amtlichen Bekanntmachung. Die Redaktion prüft jeden Hinweis, korrigiert bestätigte Fehler und aktualisiert dann das Prüfdatum der Seite.