Kontakt: so erreichen Sie die Redaktion
Sie erreichen die Redaktion per E-Mail an {{CONTACT_EMAIL}}. Wir antworten in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Hinweise auf veraltete oder falsche Hebesätze sind ausdrücklich willkommen. Individuelle steuerliche Beratung dürfen und können wir nicht leisten, dafür sind Finanzamt, Gemeinde oder ein Steuerberater zuständig.
So erreichen Sie uns
Die Redaktion von meinegrundsteuer.de erreichen Sie per E-Mail an {{CONTACT_EMAIL}}. Wir lesen jede Nachricht und antworten in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Eine telefonische Erreichbarkeit bieten wir nicht an, die E-Mail ist der schnellste Weg zu uns.
Hinweise zu Daten sind willkommen
Unsere Hebesatz-Daten leben auch von aufmerksamen Leserinnen und Lesern. Wenn auf der Seite Ihrer Gemeinde (zu finden über die Ortsübersicht) ein veralteter oder falscher Wert steht, melden Sie ihn uns gern. Am schnellsten können wir prüfen, wenn Ihre Nachricht Folgendes enthält:
- den Namen der Gemeinde und das Bundesland,
- das betroffene Jahr,
- den aus Ihrer Sicht richtigen Wert,
- möglichst eine Quelle, etwa den Link zur Haushaltssatzung oder zur amtlichen Bekanntmachung.
Wie wir mit solchen Meldungen umgehen und wann ein Wert als geprüft gilt, beschreibt die Seite Methodik und Quellen.
Was wir nicht beantworten können
Wir sind eine Redaktion, keine Steuerberatung. Fragen zu Ihrem persönlichen Fall dürfen und können wir nicht beantworten. Dazu gehören zum Beispiel die Prüfung Ihres Bescheids, die Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten bei einem Einspruch oder die Berechnung Ihrer individuellen Steuer. Allgemeine Informationen dazu finden Sie in unserem Bereich zum Grundsteuerbescheid.
Für verbindliche Auskünfte sind diese Stellen zuständig:
- Finanzamt: alles rund um Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag,
- Gemeinde: Hebesatz, Grundsteuerbescheid und Zahlung,
- Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: individuelle Beratung und Vertretung.
Presse, Werbung und Kooperationen
Anfragen zu Advertorials und Kooperationen beantworten wir ebenfalls über {{CONTACT_EMAIL}}. Die Werbeformen, Konditionen und Spielregeln finden Sie vorab auf der Seite Werben. Wenn Sie wissen möchten, wer hinter der Seite steht und wie die Redaktion arbeitet, hilft die Seite Über uns weiter.
Gut zu wissen
Bitte senden Sie uns keine persönlichen Unterlagen wie Bescheide, Steuernummern oder Aktenzeichen. Für einen Datenhinweis genügen Gemeinde, Jahr und Quelle. Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen
Wir lesen jede Nachricht und antworten in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Bei komplexeren Datenprüfungen, etwa wenn wir eine Haushaltssatzung erst beschaffen und auswerten müssen, kann es etwas länger dauern. In diesem Fall erhalten Sie eine Zwischennachricht, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.
Nein. Die Prüfung einzelner Bescheide wäre Steuerberatung, die wir nicht leisten dürfen. Wir erklären allgemein, wie Bescheide aufgebaut sind und welche Fristen gelten. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an das Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater. Unsere Ratgeberseiten helfen Ihnen, das Gespräch vorzubereiten.
Per E-Mail an {{CONTACT_EMAIL}}. Nennen Sie die Gemeinde, das Bundesland, das betroffene Jahr und den aus Ihrer Sicht richtigen Wert, idealerweise mit einer Quelle wie der Haushaltssatzung oder einer amtlichen Bekanntmachung. Die Redaktion prüft den Hinweis und korrigiert den Wert, wenn sich der Fehler bestätigt.
Nein, eine Telefonnummer für Leseranfragen bieten wir nicht an. Der Kontakt läuft ausschließlich per E-Mail an {{CONTACT_EMAIL}}. Das hat einen praktischen Grund: Datenhinweise mit Quellenlinks und konkreten Werten lassen sich schriftlich deutlich zuverlässiger prüfen und dokumentieren als am Telefon. Sie erhalten in der Regel innerhalb von drei Werktagen eine Antwort.